AGB

Für sämtliche Verträge mit unseren Kunden gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Sie gelten auch dann, wenn der Kunde unseren Geschäftsbedingungen widersprochen hat, jedoch
die Leistung und Lieferung annimmt. Die Geschäftsbedingungen gelten soweit, als nicht im schriftlichen
Auftrag Abweichendes vereinbart wurde. Geschäftsbedingungen unserer Kunden haben nur Wirksamkeit, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich von der Geschäftsleitung anerkennen.

  • LIEFERUNG:

Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl ab Werk oder von unseren Lagern. Es werden die tatsächlichen Frachtkosten verrechnet. Dies gilt auch für Kosten, die aufgrund besonderer Versandwünsche des Empfängers entstehen. Erfüllungsort für unsere Leistungen ist aber ebenfalls die Firma Werbetechnik THIMET GmbH.

  • LIEFERFRIST:

Wir sind bemüht die vereinbarte Lieferfrist einzuhalten. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Lieferung aus Gründen unterblieben ist, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Verzug unseres Zulieferers und höhere Gewalt). Ein Schadensersatzanspruch wegen Überschreitens der vereinbarten Lieferfrist ist in jedem Falle ausgeschlossen.

  • RISIKO:

Mit Übergabe der Ware zum Versand gilt die Lieferung als erbracht und das Risiko der zufälligen Beschädigung oder des Untergangs der Sache trägt der Kunde. Auf Wunsch des Kunden sind wir bereit, auf seine Kosten eine Transportversicherung abzuschließen.

  • AUFTRAGSSTORNO:

Nach Abschluss des Vertrages bedarf ein Rücktritt des Kunden unserer schriftlichen Zustimmung. Sollten wir einem Rücktritt zustimmen oder der Kunde die Erfüllung des Auftrages verweigern und/oder die Lieferung nicht annehmen, sind wir berechtigt, den vollen Werklohn in Rechnung zu stellen.

  • MEHR oder MINDERLIEFERUNG:

Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt, 10% mehr oder weniger als die bestellte Ware zu liefern. Der Gesamtpreis ändert sich entsprechend.
GRAFIK, LOGO, SCHRIFT, DIGITALISIERUNG, FARBE, BEKLEBUNG, DRUCK:
Die Qualität der Vorlage bestimmt das Produkt. Die Produktion erfolgt nur nach Freigabe des Vorausdruckes und Farbabstimmung bzw. bei Aufträgen über 1.000.- Euro excl. MwSt. einer Anzahlung durch den Kunden. Ebenso bei beigestellten Datenträgern. Geringe Farbunterschiede sind durch Material, Durchleuchtung, Druck, usw. möglich und berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Preisminderung. Die Beklebung, der Druck oder die Beschichtung auch vom Kunden beigestelltem Material ist Kundenrisiko, die Gewährleistung und Schadensersatz daraus ist in jedem Fall ausgeschlossen.

  • PREIS:

Die Preise verstehen sich in Euro exklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen behalten wir uns ohne Vorankündigung vor, wobei bei Preisänderungen über 3% durch erhöhte Material- oder Lohnkosten veranlasst sein müssen.

  • GEWÄHRLEISTUNG und GARANTIE:

Sämtliches Material wird unter der Voraussetzung verkauft, daß der Kunde die Eignung des Materials für deren Verwendungszweck selbst prüft. Auskünfte, Empfehlungen und Beschreibungen über alle Arten von verwendteten Materialien basieren auf Forschungsarbeiten und werden für zuverlässig gehalten, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Schadensersatzansprüche können nicht darauf gestützt werden, daß Empfehlungen nicht zutreffen. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Zuversicherungen und Empfehlungen irgendwelcher Art zu geben, die über die Produktbeschreibung hinausgehen. Wenn wir auf Kundenwunsch laut Muster produzieren, ist das nur näherungsweise möglich. Geringfügige Abweichungen zwischen bestellter und gelieferter Ware hinsichtlich Format, Farbe und Qualität berechtigen nicht zu Mangelrügen. Alle Materialien haben eine Toleranz von +/-2% der benötigten Einheitslänge. Die Schneidetoleranz ist mit +/1 mm angegeben. Andere Mängel müssen innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich gerügt werden. ansonsten gelten sie als genehmigt. Mängel eines Teiles einer Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Treten Mängel auf, so haben wir wahlweise das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schadensansprüche, die über den Ersatz des Materials hinausgehen, Minderungs- oder Wandlungsrechte sind ausgeschlossen. Bei Geräten tritt an die Stelle der Gewährleistung die Garantie, die vom Hersteller des Gerätes gewährt wird. Diese Garantiebedingungen gelten zwischen uns und dem Kunden inhalts- und deckungsgleich. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Produkthaftungsansprüche jeglicher Art gelten als abgedungen. Die Produktion unserer Waren erfolgt nach den einschlägigen Normen und nach Stand der Technik. Diese Normen oder Stand der Technik ist jedoch dann nicht anzuwenden, wenn durch eine andere Konstruktion derselbe Erfolg oder dieselbe Leistung erbracht wird und die dem Kunden zumutbar ist. Ist unser Kunde fachkundig vertreten (Baumeister oder Architekten) sind wir von einer Warnpflicht befreit. Wir haften nicht für eine künstlerische Wirkung, optische Wahrnehmbarkeit oder werbliche Wirkung unserer Produkte für unseren Kunden.

  • EIGENTUMSVORBEHALT:

Die gelieferte und fakturierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden Forderungen unser Eigentum und darf im Falle der Nichteinbringung von uns demontiert werden. Im Falle der Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren wird Miteigentum begründet, wobei sich unser Eigentumsanteil nach dem Verhältnis der Forderung zum Gesamtwert des neuen Produktes bestimmt. Im Falle der Weiterveräußerung der gelieferten Ware tritt der Kunde bereits seine Forderung aus dem Weiterverkauf an uns ab und erklären wir, diese Abtretung anzunehmen. Der Kunde hat auf unser Verlangen seinen Abnehmern von der Abtretung zu machen und diese aufzufordern, nur noch direkt an uns Zahlung zu leisten.

  • ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen über 1.000 Euro exkl. MwSt. sind 50% Anzahlung fällig. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, so kommt er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 1333 Abs. 2 ABGB als vereinbart, sofern der Kunde ebenfalls unternehmerisch tätig ist. Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- Inkasso- und Rechtsanwaltsspesen zu ersetzen, eine Mahngebühr von 25 Euro exkl. MwSt. wird in Rechnung gestellt. Schecks oder Wechsel können können nur nach schriftlicher Vereinbarung ausschließlich mit der Geschäftsleitung in Zahlung genommen werden. Unberechtigter Skontoabzug wird nachbelastet, Scheck und Wechsel gelten nicht als Bezahlung. Für die Bezahlung der Rechnung haftet der Auftraggeber bzw. der für den Auftrag unterschreibende. Auch wenn die von uns gelegte Rechnung Formmängel aufweist, tritt die Fälligkeit des Werklohnes mit der Aufschlüsselung in der Rechnung ein. Ungeachtet dessen sind wir verpflichtet, eine dem Umsatzsteuergesetz entsprechende Rechnung dem Kunden später auszustellen. Wir sind berechtigt, Teilrechnungen zu legen, insbesondere, wenn der Lieferumfang Euro 10.000.– netto übersteigt. Die erste Teilrechnung kann gelegt werden, wenn zumindest 50% der Produkte von uns an unserem Unternehmensstandort fertiggestellt wurden, bei Verzug mit der Zahlung einer Teilrechnung sind wir berechtigt, sofort die Arbeiten einzustellen und einen Anspruch gem. § 1168 ABGB geltend zu machen (Fälligkeit des restlichen Werklohnes abzüglich dem Ersparten für die nicht durchgeführte Produktion).

  • KLEINMENGENZUSCHLAG:

Bei Rechnungsnettosummen (exkl. MwSt.) unter Euro 25.– wird ein Kleinmengenzuschlag von Euro 10.– als Pauschale verrechnet, die im allfälligen Kostenvoranschlag nicht enthalten sein muss.
AUFRECHNUNG:
Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen von uns schriftlich von der Geschäftsleitung anerkannt und rechtskräftig festgestellt sind.
ERFÜLLUNGSORT und GERICHTSSTAND:
Ausschließlicher Erfüllungsort für uns und den Kunden ist Gössendorf und ausschließlicher Gerichtsstand für uns und den Kunden ist Graz. Für alle eventuell aus der im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des Landesgerichtes Graz oder Bezirksgerichtes Graz-Umgebung – je nach Wertständigkeit – vereinbart.

  • ANWENDBARES RECHT:

Für alle Verträge mit unseren Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht, und zwar auch dann, wenn die Lieferung in das Ausland erfolgt.